OLG Düsseldorf verurteilt die Deutsche Telekom AG zu einer Rückzahlung von rund 49 Mio. Euro - telegate AG erhält damit aus sämtlichen Klagen insgesamt rund 94 Mio. Euro zugesprochen telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache 08.06.2011 13:40 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung telegate AG nach § 15 WpHG - Planegg-Martinsried, ISIN DE0005118806/WKN 511880 OLG Düsseldorf verurteilt die Deutsche Telekom AG zu einer Rückzahlung von rund 49 Mio. Euro - telegate AG erhält damit aus sämtlichen Klagen insgesamt rund 94 Mio. Euro zugesprochen Planegg-Martinsried, 8. Juni 2011 - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute in der Klage der telegate AG (Aktenzeichen VI U 2/11) gegen die Deutsche Telekom AG das Urteil verkündet. Die Deutsche Telekom AG muss demnach die missbräuchlich überhöhten Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten in den Jahren 1997 bis 2001 in Höhe von 41,28 Mio. Euro an die telegate AG zurückbezahlen. Zu dieser Rückerstattung von Datenkosten kommen noch Prozesszinsen in Höhe von rund 8 Mio. Euro. In Höhe von insgesamt 10,76 Mio. Euro wurde die Klage der telegate AG in zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 13. April 2011 waren bereits zwei Entscheidungen zugunsten der telegate Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG ergangen. In diesen Verfahren wurde die Deutsche Telekom AG verurteilt, insgesamt 45 Mio. Euro inklusive Zinsen zu bezahlen. Aus allen drei Verfahren ergibt sich, dass die Deutsche Telekom AG einschließlich Zinsen insgesamt rund 94 Mio. Euro für missbräuchlich überhöhte Datenkosten an telegate zurückerstatten muss. Zur Verfahrenshistorie: Die telegate AG und ihre Tochtergesellschaften führen in diesem Zusammenhang drei Datenkostenprozesse gegen die Deutsche Telekom AG. Das OLG Düsseldorf hatte bereits im Jahr 2007 in allen drei Verfahren Urteile zugunsten von telegate erlassen. Die Urteile waren im Jahr 2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG Düsseldorf zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen worden. Dieses hatte in den zwei Klagen der beiden Tochtergesellschaften datagate GmbH (Aktenzeichen VI U 1/11) und telegate MEDIA AG (Aktenzeichen VI U 6/11) am 13. April 2011 Urteile verkündet. Wie auch in der heutigen Entscheidung zur Klage der telegate AG sind die beiden Urteile noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Kontakt: Jörg Kiveris telegate AG Head of Public Relations Department Fraunhofer Str. 12a 82152 Planegg-Martinsried Tel.: 089/ 8954-1188 Fax: 089/ 8954-1189 E-Mail: joerg.kiveris@telegate.com 08.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: telegate AG Fraunhofer Str. 12a 82152 Planegg-Martinsried Deutschland Telefon: +49 089 - 89 54 0 Fax: +49 089 - 89 54 10 10 E-Mail: info@telegate.de Internet: www.telegate.com ISIN: DE0005118806 WKN: 511880 Indizes: Prime All Share Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |