Heute wurden in einem langjährigen Rechtsstreit der telegate AG sowie ihrer Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlich überhöhten Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten die ersten Urteile verkündet (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom heutigen Tag). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat dabei die Deutsche Telekom AG in den zwei Klagen der datagate GmbH (Aktenzeichen VI U 1/11) und der telegate MEDIA AG (Aktenzeichen VI U 6/11) dazu verurteilt, 33,63 Mio. Euro zurückzuzahlen. Zu der Rückerstattung von Datenkosten kommen noch Prozesszinsen in Höhe von rund 11,5 Mio. Euro. Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf liegt noch nicht vor.
Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG, kommentiert die heutigen Urteile: 'Der heutige Tag markiert einen Meilenstein im langjährigen Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und die Urteilsverkündung unserer größten Klage verschoben wurde, sehen wir uns kurz vor unserem Ziel. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt bereits zum zweiten Mal zu unseren Gunsten entschieden. Wir sehen daher mit großer Zuversicht der Urteilsverkündung der ausstehenden 52 Mio.-Euro-Klage der telegate AG entgegen, die weitere Prozesszinsen enthält, und wegen der Erkrankung eines Richters am OLG Düsseldorf auf den 18. Mai 2011 verschoben werden musste.'
Vorbehaltlich des Erfolgs in dieser verbleibenden Klage rechnet das Unternehmen aus den Rückforderungsklagen - und unter der Berücksichtigung einer bereits geleisteten Vorauszahlung der Deutsche Telekom AG und des Steueraufwands - mit einem weiteren Liquiditätszufluss in Höhe von etwa 60 Mio. Euro.
Zur Verfahrenshistorie: Das OLG Düsseldorf hatte in den gleichen Verfahren bereits im Jahr 2007 Urteile zugunsten von telegate erlassen. Diese waren in 2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG Düsseldorf zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen worden, woraufhin die heutigen Entscheidungen ergingen.