Entscheidung im Patentstreit technotrans AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. In dem seit vielen Jahren anhängigen Rechtsstreit über die vermeintliche Verletzung des Patents EP 0 602 312 der Firma Baldwin GmbH hat der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren (Az.: X ZR 153/04) gefällt. Das fragliche Patent wurde, allerdings nur in einer eingeschränkten Fassung, vom Gericht bestätigt. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden, ob er die Revision im Verletzungsprozess zulässt. Diese Entscheidung ist ausschlaggebend dafür, ob das derzeit ausgesetzte Verfahren im Schadensprozess vor dem Landgericht Düsseldorf wieder aufgenommen wird. Thessa Roderig, thessa.roderig@technotrans.de, Tel. 02583/301-1887 22.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: technotrans AG Robert-Linnemann-Str. 17 48336 Sassenberg Deutschland Telefon: +49 (0)2583 - 301 - 1000 Fax: +49 (0)2583 - 301 - 1030 E-Mail: info@technotrans.de Internet: http://www.technotrans.de ISIN: DE000A0XYGA7 WKN: A0XYGA Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |