Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG vom 26. Oktober 2021 sowie die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33, 34 WpHG der
Luxunion S.A., Foyer Finance S.A. und Luxempart S.A., Leudelange, Luxemburg (zusammen 'Luxempart').
Luxempart überschritt am 8. März 2022 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte aus Aktien. Infolgedessen gab Luxempart gem. § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 1 WpHG eine entsprechende Stimmrechtsmitteilung ab. Mit der Überschreitung des Schwellenwertes aktualisiert die Luxempart ihre Mitteilung zu den Zielen der Beteiligung nach § 43 WpHG.
Die vorgenannten Mitteilenden haben uns in diesem Zusammenhang gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG am 28. März 2022 über Folgendes informiert:
1. Aktualisierung der Mitteilung vom 26. Oktober 2021 zu den mit dem Erwerb von Stimmrechten verfolgten Zielen:
a) Die Investition dient weiterhin der langfristigen Umsetzung strategischer Ziele sowie der Erzielung von Handelsgewinnen;
b) Luxempart schließt nicht aus, in Abhängigkeit von der Markt- und Unternehmensentwicklung weitere Stimmrechte zu erwerben;
c) Luxempart unterstützt den Aufsichtsrat langfristig bei der Förderung eines unternehmerischen Ansatzes. Als wesentliche Aktionärin der Emittentin strebt Luxempart eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat an;
d) Luxempart unterstützt wie bisher die Verbesserung der Kapitaleffizienz der Emittentin im Sinne einer langfristig wertorientierten Unternehmensführung. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdmittelfinanzierung und der Dividendenpolitik, beabsichtigt Luxempart nicht.
2. Herkunft der verwendeten Mittel gem. § 43 Abs. 1 S. 4 WpHG
Der vorausgehende Erwerb von Stimmrechten durch Luxempart erfolgte unter Einsatz von Eigenmitteln.