Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG vom 2. Dezember 2020 sowie die Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33, 34 WpHG der
Luxunion S.A., Foyer Finance S.A. und Luxempart S.A., Leudelange, Luxemburg (zusammen 'Luxempart').
Luxempart überschritt am 7. Oktober 2021 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte aus Aktien. Infolgedessen gab Luxempart gemäß § 33 Abs. 1 WpHG eine entsprechende Stimmrechtsmitteilung ab. Mit der Überschreitung des Schwellenwertes aktualisiert die Luxempart ihre Mitteilung zu den Zielen der Beteiligung nach § 43 WpHG.
Die vorgenannten Mitteilenden haben uns gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 WpHG am 27. Oktober 2021 in diesem Zusammenhang über Folgendes informiert:
1. Aktualisierung der Mitteilung vom 2. Dezember 2020 zu den mit dem Erwerb von Stimmrechten verfolgten Ziele:
a) Die Investition dient weiterhin der langfristigen Umsetzung strategischer Ziele sowie der Erzielung von Handelsgewinnen;
b) Luxempart schließt nicht aus, in Abhängigkeit von der Markt- und Unternehmensentwicklung weitere Stimmrechte zu erwerben;
c) Luxempart unterstützt den Aufsichtsrat langfristig bei der Förderung eines unternehmerischen Ansatzes und strebt in diesem Zusammenhang weiterhin als wesentliche Aktionärin der Emittentin eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat an;
d) Luxempart unterstützt wie bisher die Verbesserung der Kapitaleffizienz der Emittentin im Sinne einer langfristig wertorientierten Unternehmensführung. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdmittelfinanzierung und der Dividendenpolitik, beabsichtigt Luxempart nicht.
2. Herkunft der verwendeten Mittel gemäß § 43 Abs. 1 S. 4 WpHG
Der vorausgehende Erwerb von Stimmrechten durch Luxempart erfolgte unter Einsatz von Eigenmitteln.