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Syzygy AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 31.07.2013

SYZYGY AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Aktienrückkauf

SYZYGY AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
31.07.2013 17:11

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SYZYGY AG haben am 31. Juli 2013 den Rückkauf von bis zu 100.000 eigenen Aktien (entspricht 0,78 Prozent des Grundkapitals) über die Börse beschlossen. Das Rückkaufprogramm ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.

Der Beschluss folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2010 zum Rückkauf eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2010 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Kaufpreis je Aktie darf den Börsenpreis um nicht mehr als 10 Prozent unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie im Xetra-Handelssystem während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung der Erwerbsabsicht.

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