Ströer Out-of-Home Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Ströer Out-of-Home Media AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 22.07.2010 14:45 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Unserem Unternehmen sind am 20. Juli 2010 folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG zugegangen: Die Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug. ----------------------------------- Die Morgan Stanley International Holdings Inc., Wilmington, USA, hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug. ----------------------------------- Die Morgan Stanley, Wilmington, USA, hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug. 22.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Ströer Out-of-Home Media AG Ströer Allee 1 50999 Köln Deutschland Internet: www.stroeer.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |