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STEMMER IMAGING AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 22.02.2018

STEMMER IMAGING AG legt Ausgabepreis auf 34,00 Euro je Aktie fest

STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Börsengang
STEMMER IMAGING AG legt Ausgabepreis auf 34,00 Euro je Aktie fest

22.02.2018 / 19:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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STEMMER IMAGING AG legt Ausgabepreis auf 34,00 Euro je Aktie fest

Puchheim, 22. Februar 2018 - Die STEMMER IMAGING AG, ein führender Anbieter von Bildverarbeitungstechnologie in Europa, hat den Ausgabepreis für ihre Aktien auf 34,00 Euro je Aktie festgelegt. Die Preisfestlegung erfolgte damit in der Mitte der Preisspanne, die zwischen 32,00 Euro und 36,00 Euro je Aktie lag. Zum Platzierungspreis war der Börsengang der STEMMER IMAGING AG deutlich überzeichnet.

Das Angebot der STEMMER IMAGING AG umfasste 1.500.000 Aktien aus einer Kapitalerhöhung, 1.100.000 Aktien aus dem Aktienbesitz der Alleinaktionärin sowie einer Mehrzuteilungsoption ("Greenshoe-Option") bestehend aus 390.000 Aktien, ebenfalls aus der Umplatzierung von Altaktien. Alle angebotenen 2.990.000 Aktien wurden platziert. Das Platzierungsvolumen inklusive der Greenshoe-Option beträgt somit rund 101,7 Millionen Euro.

Der mit dem Börsengang erzielte Emissionserlös soll vorrangig für die Realisierung anorganischer Wachstumspotenziale zur Stärkung der Wettbewerbsposition im europäischen Markt umgesetzt werden. Zum anderen sollen gezielt Wachstumspotenziale im asiatischen Raum genutzt werden. Darüber hinaus sollen die Erlöse für die Entwicklung von neuartigen Produkten, Lösungen und Servicedienstleistungen im Bereich der Bildverarbeitung verwendet werden. Im Fokus stehen hier einerseits die Weiterentwicklung der eigenen Bildverarbeitungs-Software "Common Vision Blox" sowie der Abschluss von Kooperationen bzw. Zukäufe in diesem Bereich. Andererseits zielen Neuentwicklungen auf den zunehmenden Einsatz von sog. Embedded Vision-Lösungen sowie die Anbindung von Bildverarbeitungssystemen an IT-Systeme und Prozesse ab.

Die Aktien der STEMMER IMAGING AG werden voraussichtlich ab dem 27. Februar 2018 im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Aktien tragen die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A2G9MZ9 und die Wertpapierkennnummer (WKN) A2G9MZ.

Hauck & Aufhäuser begleitet als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner den Börsengang.

 

Kontakt

STEMMER IMAGING AG
Astrid Sommerkamp
Marcom & Events Group Manager
Telefon: +49 89 80902-221
E-Mail: ir@stemmer-imaging.de

 

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind bereits verkauft worden. Eine Zeichnung von Aktien der STEMMER IMAGING AG im Rahmen des Angebots ist nicht mehr möglich. Das Angebot in Deutschland erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Wertpapierprospekts. Kopien dieses Wertpapierprospekts waren in den Geschäftsräumen der STEMMER IMAGING AG, Gutenbergstr. 9-13 | 82178 Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (http://www.boerse-frankfurt.de) und der STEMMER IMAGING AG (www.stemmer-imaging.de) in der Rubrik "Investor Relations" kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.


22.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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