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NEXR Technologies SE

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DGAP-Ad-hoc News vom 20.10.2021

NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um

NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um

20.10.2021 / 18:32 CET/CEST
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NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um

Berlin, 20. Oktober 2021

Die NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat heute die am 27. September 2021 beschlossene Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 2.061.064,00 gemäß § 6.1a der Satzung abgeschlossen.

Im Rahmen des Bezugsangebots und der anschließenden Privatplatzierung wurden insgesamt alle 2.061.064 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021, ("Neue Aktien") zum Preis von EUR 2,45 je Neuer Aktie gezeichnet. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA ("Hevella") insgesamt 1.872.166 Neue Aktien bezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dementsprechend von derzeit EUR 4.122.129,00 um EUR 2.061.064,00 auf EUR 6.183.193,00 durch Ausgabe von 2.061.064 Neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung").

Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister; die Gesellschaft geht davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 28. Oktober 2021 im Handelsregister eingetragen wird.

Die Lieferung der Neuen Aktien im Rahmen des gesetzlichen Bezugs und Überbezugs mit Ausnahme der Zeichnung der Hevella erfolgt unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG aus einer Wertpapierleihe der Hevella in zum Börsenhandel zugelassenen Aktien in der ISIN DE000A1K03W5. Die Lieferung der im Rahmen der Privatplatzierung von der Hevella gezeichneten Aktien erfolgt in nicht zum Börsenhandel zugelassenen Aktien mit der gesonderten ISIN DE000A3E5EW2. Eine Zulassung dieser Aktien zum Börsenhandel soll innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Die Zulassung soll auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen.

Der Gesellschaft fließt ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 5,050 Mio. zu. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung für die weitere Unterstützung des Markteintritts und den dann folgenden Ausbau der Kooperationen sowie den Ausbau des Teams zu verwenden.

Die Kapitalerhöhung wurde durch die BankM AG als emissionsbegleitende Bank unterstützt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH

sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de

Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31


20.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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