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DGAP-Ad-hoc News vom 17.06.2016

Social Commerce Group SE: Ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce Group SE soll über Kapitalerhöhung beschließen

Social Commerce Group SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
17.06.2016 10:03

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Social Commerce Group SE: Ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce Group SE soll über Kapitalerhöhung beschließen

Berlin, 17. Juni 2016 - Der Verwaltungsrat der Social Commerce Group SE, Berlin, hat in seiner heutigen telefonischen Sitzung seine Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2016 verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter anderem eine ordentliche Kapitalerhöhung, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016/I sowie die Ermächtigung zur Emission von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (inklusive der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016/I) vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag der ordentlichen Kapitalerhöhung sieht die Erhöhung des Grundkapitals von derzeit EUR 1.811.999,00 um bis zu EUR 700.001,00 auf bis zu EUR 2.512.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 700.001 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie vor. Das angestrebte Gesamtemissionsvolumen liegt bei bis zu rund EUR 5 Mio. Die aus der Kapitalerhöhung eingeworbenen Mittel sollen zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Gesellschaft verwendet werden.

Durch die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016/I soll der Verwaltungsrat zudem ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 905.999,00 zu erhöhen.

Zusätzlich soll der Verwaltungsrat ermächtigt werden, bis zum 27. Juli 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf bis zu 905.999 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu gewähren. Zur Absicherung der Ansprüche bzw. Pflichten der Inhaber dieser Schuldverschreibungen soll ein neues Bedingtes Kapital 2016/I geschaffen werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce Group wird am 28. Juli 2016 in Berlin stattfinden.

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