First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung First Sensor AG 21.05.2014 11:44 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG First Sensor AG Peter-Behrens-Str. 15 12459 Berlin First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190 21. Mai 2014 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Die FS Technology Holding S.à r.l. Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG am 20. Mai 2014 folgendes mitgeteilt: 'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 24. April 2014 bezüglich des Überschreitens der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte an der First Sensor AG, Berlin. Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien der First Sensor AG durch die FS Technology Holding S.à r.l. zurückzuführen, sondern auf die erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH, einer Tochtergesellschaft der FS Technology Holding S.à r.l., gehalten werden. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit: 1. Der zur Überschreitung der Meldeschwellen führende Erwerb von Stimmrechten ist Folge einer konzerninternen Umstrukturierung, die weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient. 2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der First Sensor AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen ist bisher nicht getroffen worden. Der Erwerb und die Erlangung von Stimmrechten an der First Sensor AG auf sonstige Weise in den nächsten zwölf Monaten wird daher vorbehalten. 3. Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der First Sensor AG angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der First Sensor AG durch die Tochtergesellschaft der FS Technology Holding S.à r.l. hinausgeht. 4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG. Da die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen Folge einer konzerninternen Umstrukturierung ist, wurden von der FS Technology Holding S.à r.l. weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt, um den Erwerb der Stimmrechte zu finanzieren.' First Sensor AG Der Vorstand 21.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: First Sensor AG Peter-Behrens-Straße 15 12459 Berlin Deutschland Internet: www.first-sensor.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |