Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung, zugleich 30. Zwischenmeldung
Am 17. Januar 2022 und 18. Januar 2022 wurden insgesamt Stück 129.160 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 23. Juni 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. Juni 2021 mitgeteilt und am 18. Januar 2022 beendet wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)1 |
17.01.2022 |
30.000 |
59,4879 |
18.01.2022 |
99.160 |
58,6161 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (https://www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/share).
Damit wurde der Aktienrückkauf am 18. Januar 2022 abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. Juni 2021 bis 18. Januar 2022 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 3.041.489 Aktien. Dies entspricht ca. 0,27% des Grundkapitals der Siemens Healthineers AG. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 55,89371 ; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 169.999.965,19 (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgte durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 24. Januar 2022
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand
1 Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.