IR-Center [zurück zur Startseite]

SHW AG

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 19.02.2020

SHW AG: Vorstand schlägt Dividende von 0,04 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vor

SHW AG / Schlagwort(e): Dividende
SHW AG: Vorstand schlägt Dividende von 0,04 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vor

19.02.2020 / 13:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


VERÖFFENTLICHUNG VON INSIDERINFORMATIONEN
NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014
 

SHW AG: Vorstand schlägt Dividende von 0,04 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vor
 

Aalen, 19. Februar 2020. Die SHW AG hat im Geschäftsjahr 2019 den Konzernumsatz um 2,7 Prozent auf 432,4 Mio. Euro (Vorjahr 420,9 Mio. Euro) gesteigert. Das ausgewiesene Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) belief sich auf 41,5 Mio. Euro (Vorjahr 31,3 Mio. Euro/39,3 Mio. Euro1]). Konzernumsatz und EBITDA liegen damit im Rahmen der Guidance. Das ausgewiesene vorläufige, nicht testierte Konzernjahresergebnis beträgt 9,9 Mio. Euro (Vorjahr 3,0 Mio. Euro), das Ergebnis je Aktie 1,54 Euro (Vorjahr 0,47 Euro).

Die Transformation in der Automobilindustrie wird auch in Zukunft zu einem erhöhten Investitionsbedarf führen. Um die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens weiter zu stärken, hat der Vorstand heute beschlossen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende von 0,04 Euro je Aktie vorzuschlagen. Gleichzeitig hat er beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die Dividendenpolitik, die eine Ausschüttungsquote von 30 bis 40 Prozent des ausgewiesenen Konzernjahresergebnisses vorsieht, aufzugeben.

Nach Billigung bzw. Feststellung des testierten Konzern- bzw. Jahresabschlusses und vorbehaltlich der Entscheidung des Aufsichtsrats soll der am 5. Mai 2020 stattfindenden Hauptversammlung die entsprechende Verwendung des Bilanzgewinns zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

_______________________
1 Bereinigt um Sondereffekte
  IFRS 2016: Vergleichswert in 2018 nicht angepasst.


19.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner