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DGAP-Ad-hoc News vom 13.09.2018

SGL CARBON SE: SGL Carbon SE begibt Wandelschuldverschreibung

SGL CARBON SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
SGL CARBON SE: SGL Carbon SE begibt Wandelschuldverschreibung

13.09.2018 / 07:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND. ZUDEM GELTEN WEITERE RECHTLICHE BESCHRÄNKUNGEN, SIEHE HIERZU RECHTLICHER HINWEIS AM ENDE DIESER MITTEILUNG


SGL Carbon SE begibt Wandelschuldverschreibung
 
Wiesbaden, 13. September 2018. Der Vorstand der SGL Carbon SE (die "Emittentin", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die "SGL Carbon") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission einer nicht nachrangigen und nicht besicherten Wandelschuldverschreibung mit Wandlungsrecht in nennwertlose Stückaktien der SGL Carbon SE (die "Wandelanleihe") beschlossen. Die Emission wird institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens zum Kauf angeboten. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der SGL Carbon SE wurde ausgeschlossen.

Die Wandelanleihe soll in bis zu ca. 12,234 Mio. nennwertlose Stückaktien der SGL Carbon SE wandelbar sein und einen Gesamtnennbetrag von etwa 160 Mio. EUR haben. Die Wandelanleihe soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben und wird zu 100% des Nennbetrags ausgegeben und zurückgezahlt. Der Kupon soll zwischen 2,25% und 3,00% p.a. liegen und halbjährlich nachträglich, jeweils am 20. März und 20. September eines Jahres zahlbar sein, erstmals am 20. März 2019. Der anfängliche Wandlungspreis wird 30% bis 35% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der SGL Carbon SE in XETRA zwischen dem Beginn der Platzierung (launch) und der Preisfestsetzung festgesetzt werden. 
 
Die Preisfestsetzung wird im Laufe des heutigen Tages erwartet. Das Settlement soll am oder um den 20. September 2018 stattfinden.

Die SKion GmbH, der Hauptaktionär der Gesellschaft, hat ihr Interesse bekundet, im Rahmen des beschleunigten Bookbuildingverfahrens ein Kaufangebot abzugeben.
 
Die SGL Carbon SE beabsichtigt die Einbeziehung der Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; die Emission ist jedoch nicht abhängig von dieser Einbeziehung.
 
Die SGL Carbon SE plant, den Erlös aus der Platzierung der Wandelanleihe zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten, zur Verlängerung des Fälligkeitsprofils, zur Steigerung der finanziellen Flexibilität für weiteres Wachstum und für allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden.
 



 

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Disclaimer
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
 
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Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
 
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
 
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU.
 
Die Wandelanleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU ('MiFID II'); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG ('IMD'), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG ('Prospektrichtlinie'). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die 'PRIIPs-Verordnung') erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelanleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelanleihen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
 
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.
 
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt', 'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder 'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der Emittentin im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der SGL Carbon, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden.
 
Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
 
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.
 
Das Datum der Zulassung der Wandelanleihen und der bei der Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der Emittentin bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Wandelanleihen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelanleihen für den Betroffenen konsultieren.
 

 

13.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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