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DGAP-Ad-hoc News vom 08.09.2006

Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

SENATOR Entertainment AG / Rechtssache/Hauptversammlung
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Senator Entertainment AG - Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen eine Klage der Pomoschnik Rabotajet GmbH wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli d.J. zugestellt.

Die Klage richtet sich, wie auch die bereits gemeldeten Klagen, gegen die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5, 6, 7, 14, 15 und 17.

Des Weiteren richtet sich die Klage aber auch gegen die unter Tagesordnungspunkt 10 durchgeführten Wahlen der Herren Dr. Thomas Middelhoff, Wolf-Dieter Gramatke und Dr. Wolfgang Müller zu Aufsichtsräten der Senator Entertainment AG.

Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht unter dem Aktenzeichen 90 O 83/06 geführt.

Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.


Berlin, den 8. September 2006





DGAP 08.09.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SENATOR Entertainment AG
              Rankestr. 3
              10789 Berlin Deutschland
Telefon:      +49 (0)30 88-091-662
Fax:          +49 (0)30 88-091-665
E-mail:       investor@senator.de
WWW:          www.senator.de
ISIN:         DE000A0BVUC6
WKN:          A0BVUC
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