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DGAP-Ad-hoc News vom 31.08.2006

Senator Entertainment AG: Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

SENATOR Entertainment AG / Hauptversammlung/Rechtssache
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Senator Entertainment AG: Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurden dem Unternehmen weitere Klagen wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli d.J. zugestellt. Neben Herrn Karl-Walter Freitag haben ebenfalls die Krohne Treuhand GmbH, die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) sowie die OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Klage beim zuständigen Landgericht Berlin erhoben.
Die Klagen richten sich neben den bereits am 30.08.2006 gemeldeten Tagesordnungspunkten 12, 13 und 17 nunmehr auch gegen die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5, 6, 7, 8, 14 und 15 sowie gegen den gefassten Beschluss, mit dem der Antrag der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger auf Durchführung einer Sonderprüfung abgelehnt wurde.
Ferner wird die gerichtliche Feststellung beantragt, dass ein Antrag auf Sonderprüfung angenommen wurde.

Die Rechtsstreitigkeiten werden beim zuständigen Landgericht Berlin unter den Aktenzeichen 90 O 77/06, 90 O 79/06 und 90 O 80/06 geführt.
Bis auf die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) sind sämtliche Kläger in der Vergangenheit bereits gerichtlich gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vorgegangen.
Das Unternehmen lässt die Klagen unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.

Berlin, den 31. August 2006





DGAP 31.08.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SENATOR Entertainment AG
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