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DGAP-Ad-hoc News vom 02.06.2006

Senator Entertainment AG: Erstinstanzliches Urteil in Anfechtungsprozessen

SENATOR Entertainment AG / Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Senator Entertainment AG: Erstinstanzliches Urteil in Anfechtungsprozessen
In den von verschiedenen Aktionären erhobenen Anfechtungsprozessen gegen die auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 beschlossene und am 15. Dezember 2004 in das Handelsregister eingetragene Sachkapitalerhöhung von EUR 6,2 Mio. hat das Landgericht Berlin heute nach mündlicher Verhandlung ein weiteres stattgebendes Urteil erlassen und damit die bezeichnete Sachkapitalerhöhung für unwirksam erklärt.

Sobald dem Unternehmen die Urteilsgründe vorliegen, wird es diese sorgfältig prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.



DGAP 02.06.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SENATOR Entertainment AG
              Rankestr. 3
              10789 Berlin Deutschland
Telefon:      +49 (0)30 88-091-662
Fax:          +49 (0)30 88-091-665
Email:        investor@senator.de
WWW:          www.senator.de
ISIN:         DE000A0BVUC6
WKN:          A0BVUC
Indizes:      
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