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DGAP-Ad-hoc News vom 01.06.2012

SENATOR Entertainment AG: Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen - Bezugspreis auf EUR 1,15 festgelegt

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges
01.06.2012 08:20

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien. -

ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG der SENATOR Entertainment AG, Berlin
Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen - Bezugspreis auf EUR 1,15 festgelegt

Berlin, 1. Juni 2012 - Die SENATOR Entertainment AG wird eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft durchführen. Diese erfolgt durch die Ausgabe von bis zu 9.981.606 neuen Aktien der SENATOR Entertainment AG. Die Kapitalerhöhung wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute vom Vorstand der SENATOR Entertainment AG beschlossen. Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis 3:1 eingeräumt. Den Inhabern von Optionsscheinen aus der Optionsanleihe 2011/2016 wird ebenfalls ein Bezugsrecht im Verhältnis 3:1 eingeräumt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 4. Juni 2012 veröffentlicht. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 5. Juni 2012 und endet voraussichtlich am 19. Juni 2012. Der Bezugspreis für die neuen Aktien wird 1,15 Euro pro Aktie betragen. Das Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der SENATOR Entertainment AG sowie an die Inhaber von Optionsscheinen aus der Optionsanleihe 2011/2016, ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung wird von der quirin bank AG begleitet.
Neue Aktien, die nicht auf Grund des Bezugsangebots bezogen worden sind, sollen im Rahmen von Privatplatzierungen qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage der Regulation S zum U. S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung sowie außerhalb von Kanada und Australien zum Erwerb angeboten werden.

Die Sapinda Deutschland GmbH hat die Kapitalerhöhung der SENATOR Entertainment AG bis zu einem Umfang von 29,9% des neuen Grundkapitals nach Durchführung der Kapitalerhöhung, vorbehaltlich des Bezugsrechts der Aktionäre und der Optionsscheininhaber, garantiert und sichert damit die erfolgreiche Durchführung der Kapitalmaßnahme.

SENATOR Entertainment AG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur teilweisen Finanzierung der Verpflichtungen aus einer Vereinbarung über den exklusiven Erwerb von Filmrechten (sog. Output Agreement) zwischen RML-Distribution International LLC, einer Gesellschaft der Relativity Media-Gruppe, und Eurofilm & Media Ltd., einer 100 %igen irischen Tochtergesellschaft der SENATOR Entertainment AG, zu verwenden.  
Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 26. Juni 2012 erfolgen. Die Einbeziehung der Aktien in die bestehende Notierung wird an den vorstehend genannten Wertpapierbörsen voraussichtlich am 27. Juni 2012 erfolgen.

Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird voraussichtlich heute ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, der im Anschluss unter anderem bei der Gesellschaft erhältlich sein wird.

- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien. -

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Dieses Dokument sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und dürfen nicht an 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ('Securities Act') definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Dieses Dokument ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der SENATOR Entertainment AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U. S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.  
SENATOR Entertainment AG
Der Vorstand


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