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DGAP-PVR News vom 25.05.2011

SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SENATOR Entertainment AG 

25.05.2011 14:56

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Sternenstaub Fund GmbH (vormals Cyber Media GmbH), München, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 17. Mai 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und nun 4,51% (900.000 Stimmrechte) beträgt.

Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 17. Mai 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,51% (900.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,51% (900.000 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Sternenstaub Fund GmbH zuzurechnen.



Berlin, im Mai 2011

SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53
10437 Berlin

- Der Vorstand -



25.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  SENATOR Entertainment AG
              Schönhauser Allee 53
              10437 Berlin
              Deutschland
Internet:     www.senator.de
 
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