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Schaltbau Holding AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 08.04.2019

Schaltbau Holding AG: Investor beabsichtigt wesentliche Vermögensgegenstände der spanischen Toch-tergesellschaft Sepsa im Rahmen eines Liquidationsverfahrens zu übernehmen und den Fortgang des operativen Geschäfts zu sichern

Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Schaltbau Holding AG: Investor beabsichtigt wesentliche Vermögensgegenstände der spanischen Toch-tergesellschaft Sepsa im Rahmen eines Liquidationsverfahrens zu übernehmen und den Fortgang des operativen Geschäfts zu sichern

08.04.2019 / 12:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Angebot eines strategischen Investors über den Erwerb wesentlicher Vermögensgegenstände der Sepsa vorliegend
     
  • Erwerb muss aus einem Liquidationsverfahren heraus erfolgen; die Geschäftsführung von Sepsa wird voraussichtlich in Kürze einen Liquidationsantrag stellen
     
  • Durch die beabsichtigte Fortführung des operativen Geschäftes werden die vom Vorstand erwarteten negativen finanziellen Auswirkungen für Schaltbau voraussichtlich unter dem im Falle einer Liquidation erwarteten Betrag von etwa EUR 8 Mio. liegen.

München, 8. April 2019. Nachdem die Schaltbau Holding AG (WKN: A2NBTL2; ISIN: DE000A2NBTL2) ("Schaltbau") ihre spanische Tochtergesellschaft Albatros S.L.U. ("Sepsa") bereits im November 2017 zum Verkauf gestellt hat, liegt nunmehr ein Angebot eines strategischen Investors mit Branchennähe für einen Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände von Sepsa vor. Da die gegenwärtige finanzielle Situation die Durchführung eines Liquidationsverfahrens erforderlich macht, wird die Geschäftsführung der Sepsa in Kürze einen entsprechenden Antrag stellen. Der Investor plant sodann, die betreffenden Vermögensgegenstände aus der Liquidationsmasse zu erwerben. Eine Bedingung für diesen Erwerb ist allerdings die Unterstützung der Transaktion durch die Arbeitnehmer von Sepsa. Ferner muss das Liquidationsgericht dem Erwerb zustimmen. Schaltbau geht jedoch davon aus, dass die Belegschaft die Transaktion unterstützen und das Gericht die Zustimmung erteilen wird. Der Geschäftsbetrieb von Sepsa soll während des Liquidationsverfahrens und nach Erwerb der Vermögensgegenstände durch den Investor fortgesetzt werden.

Schaltbau hat verschiedene Konzernbürgschaften und Bankbürgschaften zu Gunsten von Kunden, Banken und Lieferanten von Sepsa ausgereicht, die sich auf eine maximale Höhe von etwa EUR 8 Mio. belaufen. Da die Einigung mit dem Investor die Fortführung des operativen Geschäfts von Sepsa ermöglicht, geht die Schaltbau nicht davon aus, dass diese Bürgschaften in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Eine präzise Abschätzung des Umfangs der Inanspruchnahmen ist derzeit noch nicht möglich.

Kontakt:
Wolfgang Güssgen
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Deutschland
T +49 89 93005-209
guessgen@schaltbau.de
www.schaltbaugroup.de


08.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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