ROY Ceramics SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ROY Ceramics SE 23.06.2015 12:39 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Golik Investments Ltd., Tortola, British Vergin Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE, München, zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien der ROY Ceramics SE zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse am 29. April 2015 3,81% der Stimmrechte (das entspricht 500.000 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind ihr 3,81 % (das entspricht 500.000 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen und wurden von den folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der ROY Ceramics SE jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - Golik Holdings Limited, Hamilton, Bermuda 23.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ROY Ceramics SE Bockenheimer Landstr. 17/19 60325 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.royceramics.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |