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RHÖN-KLINIKUM AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 26.11.2015

RHÖN-KLINIKUM AG: Sämtliche Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG zurückgenommen; Eintragung der Abschaffung der 90 %-Klausel in das Handelsregister zeitnah erwartet

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
26.11.2015 13:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 D-97616 Bad Neustadt a. d. Saale http://www.rhoen-klinikum-ag.com

Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG

Sämtliche Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG zurückgenommen; Eintragung der Abschaffung der 90%-Klausel in das Handelsregister zeitnah erwartet
 
Die Gesellschaft hat heute erfahren, dass die beiden nach der zwischenzeitlichen Klagerücknahme der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH noch verbliebenen Anfechtungsklägerinnen ihre Klagen gegen die von der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 12. Juni 2013 beschlossene Abschaffung des in § 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung für wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zurückgenommen haben. Die Rücknahme der Anfechtungsklagen erfolgte nach Abstimmung mit dem Aktionär B. Braun Melsungen AG. Die Gesellschaft selbst ist hieran nicht beteiligt.  
Die Abschaffung des § 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung wird erst mit Eintragung in das Handelsregister der RHÖN-KLINIKUM AG wirksam. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte das Eintragungsverfahren infolge der anhängigen Anfechtungsklagen bislang nicht weiter betrieben. Aufgrund der Beendigung sämtlicher gegen den Satzungsänderungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklagen geht die Gesellschaft davon aus, dass die Eintragung der Satzungsänderung nun zeitnah erfolgen wird.

Das Gericht hat die Gesellschaft im Übrigen auch informiert, dass die separaten Klagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 über die Wahl von Prof. Ludwig Georg Braun in den Aufsichtsrat der Gesellschaft ebenfalls zurückgenommen wurden.

************************************************************************** Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Mit zehn Kliniken an fünf Standorten und insgesamt etwa 5.300 Betten bieten wir bezahlbare Spitzenmedizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. Unsere Einrichtungen: Zentralklinik Bad Berka, Kliniken Bad Neustadt a. d. Saale, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätskliniken Gießen und Marburg. Insgesamt arbeiten rund 15.000 Mitarbeiter für die RHÖN-KLINIKUM AG. Weitere Informationen unter: www.rhoen-klinikum-ag.com.
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