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RHÖN-KLINIKUM AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 20.02.2014

RHÖN-KLINIKUM AG: Bundeskartellamt gibt Transaktion mit Fresenius/HELIOS frei

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Verkauf/Sonstiges
20.02.2014 13:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Das Bundeskartellamt hat heute die Transaktion mit Fresenius/HELIOS ohne Auflagen und Bedingungen freigegeben. Die Freigabe umfasst insgesamt 40 Kliniken, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und weitere verbundene Beteiligungen und damit das gesamte veräußerte Portfolio mit Ausnahme der Häuser Cuxhaven, Waltershausen-Friedrichroda und Boizenburg sowie zweier MVZ-Managementgesellschaften, die in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt bereits vor der Freigabeentscheidung aus dem veräußerten Portfolio herausgenommen wurden.

Die freigegebene Transaktion wird größtenteils bis Ende Februar 2014 durch Zahlung des Kaufpreises und Übertragung der Gesellschaftsanteile vollzogen werden. Die Übertragung von insgesamt zwei Krankenhäusern sowie drei Servicegesellschaften hängt noch von der Zustimmung Dritter ab und wird im Falle der Erteilung der Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen.
Der Kaufpreis für die vom Bundeskartellamt freigegebene Gesamttransaktion beläuft sich, vorbehaltlich von Anpassungen um bestimmte Finanzverbindlichkeiten und Barmittel, auf rund EUR 3 Mrd. (Unternehmenswert). Die Gesellschaft beabsichtigt weiterhin, große Teile des Verkaufserlöses für das Geschäftsjahr 2013 bilanziell wirksam werden zu lassen, damit die Hauptversammlung insoweit schon im Juni 2014 eine verbindliche Entscheidung über die Mittelverwendung treffen kann. Auf Basis dessen kann ein großer Teil der hierfür vorgesehenen bis zu EUR 1,9 Mrd. in 2014 zur Auskehrung an die Aktionäre - vorzugsweise im Wege eines Aktienrückkaufs - vorgeschlagen werden.


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