RCM Beteiligungs AG: Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) RCM Beteiligungs AG / Firmenübernahme/Übernahmeangebot Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Sindelfingen, 20.06.2008 Die RCM Beteiligungs AG teilt gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des WpÜG den folgenden Kontrollerwerb im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG mit: Kontrollerwerb durch und Bieterin: RCM Beteiligungs AG Leonberger Strasse 28 71063 Sindelfingen Telefon: 07031 4100 - 0 Telefax: 07031 4100 - 530 E-Mail: info@rcm-ag.de eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nr. HRB 245448 Zielgesellschaft: SM Wirtschaftsberatungs AG Leonberger Strasse 28 71063 Sindelfingen Telefon: 07031 4100 - 0 Telefax: 07031 4100 - 530 E-Mail: info@smw-ag.de WKN: 723 870 ISIN: DE 0007238701 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nr. HRB 244984 Börsenhandelsplätze: Frankfurt, Stuttgart (geregelter Markt), Düsseldorf, Berlin-Bremen (Freiverkehr) Elektronisches Handelssystem Xetra Die RCM Beteiligungs AG hat am 20. Juni 2008 in Folge eines außerbörslich abgeschlossenen Kaufvertrages insgesamt 50.000 (in Worten: fünfzigtausend) auf den Inhaber lautende Stückaktien der SM Wirtschaftsberatungs AG erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten der Zielgesellschaft in Höhe von 1,83 %. Die Bieterin hielt bereits zuvor 809.180 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft, die einem Anteil von 29,69 % am Grundkapital und an den Stimmrechten der Zielgesellschaft entsprachen. Insgesamt hält die Bieterin damit nunmehr 859.180 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft, was einem Anteil von 31,53 % am Grundkapital und an den Stimmrechten der Zielgesellschaft entspricht. Die Bieterin hat damit am 20. Juni 2008 die Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Die Bieterin wird daher gegenüber den übrigen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller restlichen ausstehenden Aktien entsprechend den Regelungen des WpÜG abgeben. Die Angebotsunterlage wird nach Eintritt der hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen im Internet unter www.rcm-ag.de veröffentlicht. Sindelfingen, den 20. Juni 2008 Martin Schmitt Reinhard Voss Vorstandsmitglieder der RCM Beteiligungs AG 20.06.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP |