QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung QSC AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 24.03.2010 22:13 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Uns wurde am 19. März 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 InvG mitgeteilt, dass der Prozentsatz der Stimmrechte der Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A., Luxemburg, Luxemburg, an der QSC AG, Köln, Deutschland, die Schwellen von 5% und 3% am 16. März 2010 unterschritten hat und zu diesem Stichtag 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt. Köln, 24. März 2010 QSC AG Der Vorstand 24.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Internet: www.qsc.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |