Köln, 2. August 2006. Im Juli 2006 hat Markus Metyas, Finanzvorstand der QSC AG, seine 900.000 Wandelschuldverschreibungen aus dem Aktienoptionsprogramm ('AOP') 2001 in eine entsprechende Anzahl Aktien gewandelt, da die in den Schuldverschreibungen enthaltenen Wandlungsrechte andernfalls am 3. September 2006 verfallen wären. Ausschließlich zur Bezahlung der Wandlungskosten sowie zur Begleichung der aus der Wandlung resultierenden Einkommenssteuer hat er im Zeitraum vom 11. bis 26. Juli 2006 572.500 aus der Wandlung entstandene Aktien über die Börse verkauft, ohne einen Nettobargewinn zu erzielen. Die verbleibenden 327.500 Aktien hat Markus Metyas in sein persönliches Depot übernommen.
Die diesjährige Hauptversammlung hatte im Mai 2006 mit großer Mehrheit beschlossen, die Laufzeit und damit die Wandlungsfrist des AOP 2001 um weitere fünf Jahre zu verlängern. Einzelne Klagen von Anlegern gegen diesen Beschluss verhindern indes derzeit das Inkrafttreten des Beschlusses. Da derzeit auch nicht abzusehen ist, wann das Gericht in dieser Sache zu einer Entscheidung kommt und bis zu einem Inkrafttreten des Hauptversammlungsbeschlusses die ursprünglichen Wandlungsfristen gelten, sah sich Markus Metyas veranlasst, seine Wandlungsrechte auszuüben.
Insbesondere mit Blick auf die im Juli bekannt gegebene Gründung der neuen Netzgesellschaft Plusnet erklärt Metyas: 'Nach wie vor sehe ich die operativen und strategischen Fortschritte, die QSC insbesondere in diesem Jahr verzeichnen konnte, im Aktienwert noch nicht angemessen reflektiert, so dass ich bis auf weiteres nicht beabsichtige, meine QSC Aktien zu verkaufen.'
Angesichts des kurzfristig bevorstehenden Auslaufens der Wandlungsfrist sowie der Tatsache dass QSC zur Zeit ein Umtauschangebot an die Aktionäre von Broadnet unterbreitet, hat sich das Unternehmen im vorliegenden Fall entschieden, auf diesem Wege über die Hintergründe der Wandlungsentscheidung zu informieren.
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