Statement zur Regulierungsentscheidung zu Net-Rental
Dr. Bernd Schlobohm, Vorstandsvorsitzender der QSC AG:
Die Bundesnetzagentur hat heute entschieden, dass die Rabattierung des Net-Rental-Produkts unzulässig ist. QSC begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Das bisherige Net-Rental-Produkt wirkte wettbewerbsverzerrend und verhinderte einen weitergehenden Infrastruktur-Wettbewerb.
Die T-Com bot seit Anfang dieses Jahres ihr T-DSL-Resale Produkt mit Mengenrabatten bis zu 58 Prozent an und machte es damit für Reseller mit großem Kundenpotenzial und ohne eigene Infrastruktur besonders attraktiv, nicht auf eine alternative Infrastruktur zu wechseln. Außerdem bevorzugte die Preisgestaltung solche Anbieter, die von T-DSL Resale zu Net-Rental wechseln wollten im Vergleich zu solchen, die von T-DSL-Resale zu einem alternativen Anbieter migrieren wollen. Denn nur für Letztere erhob die T-Com eine einmalige Wechselgebühr von mind. 51,13 Euro.
QSC bot ihr Wholesale-Produkt von Anbeginn zu konkurrenzfähigen Preisen an. Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung wird QSC jedoch ein noch attraktiverer Technologie-Partner für Wholesaler. Insbesondere weil das QSC - Produkt echtes Triple-Play, also die Übertragung von Sprache, Daten und Fernsehen über eine Leitung, erlaubt. Bei Net-Rental hingegen muss der Kunden seine Telefongespräche weiterhin über einen separaten Telefonanschluss der T-Com führen und auch extra bezahlen.
Auch die Übernahme des entstehenden sehr hohen Daten-Traffics kann QSC ihre Leistungen bzgl. der Durchleitung dieses Datenverkehrs flexibel und individuell den jeweiligen Kundenwünschen anpassen. Bei Net-Rental war der Kunde auf fest definierte Vorprodukte der T-Com angewiesen.
QSC ist damit als Technologie-Partner für alle Wiederverkäufer noch attraktiver geworden, die nicht in Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter geraten wollen.
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