QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung QSC AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 3. Juli 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln, am 2. Juli 2007 die Schwelle von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,11% (6.905.000 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Sal. Oppenheim jr. Cie. S.C.A. nach eigenen Angaben 5,11% (6.905.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die Stimmrechte werden ihr über die von ihr kontrollierte Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA zugerechnet. Köln, im Juli 2007 QSC AG Der Vorstand DGAP 06.07.2007 Sprache: Deutsch Emittent: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Internet: www.qsc.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |