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DGAP-PVR News vom 06.09.2013

QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

QSC AG 

06.09.2013 10:57

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
1. Die Kempen European Participations N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 05. September 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,10%     (6.313.800 Stimmrechte) beträgt.

2. Die Kempen Capital Management N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 05. September 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der Kempen Capital Management N.V. 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, 3% oder mehr beträgt, werden der Kempen Capital Management N.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: Kempen European Participations N.V.
Köln, im September 2013

QSC AG  
Der Vorstand



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