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DGAP-PVR News vom 30.08.2013

QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

QSC AG 

30.08.2013 10:25

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
1. Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 29. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 28. August 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,01%     (3.722.197 Stimmrechte) beträgt.

2. Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 29. August 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 28. August 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,01% (3.722.197 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 3,01% (3.722.197 Stimmrechte) über die von ihm kontrollierte Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt, nach § 22 Abs. 1 Satz 1     Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Köln, im August 2013

QSC AG 
Der Vorstand



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