QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung QSC AG 12.08.2013 13:14 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 1. Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 08. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 06. August 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99% (3.702.722 Stimmrechte) beträgt. 2. Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 08. August 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 06. August 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99% (3.702.722 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 2,99% (entsprechend 3.702.722 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Köln, im August 2013 QSC AG Der Vorstand 12.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Internet: www.qsc.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |