QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung QSC AG 07.03.2013 11:44 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52% (das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland. Köln, im März 2013 QSC AG Der Vorstand 07.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Internet: www.qsc.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |