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DGAP-Ad-hoc News vom 07.02.2017

PAION AG BESCHLIESST AUSGABE VON CA. 2,4 MIO. AKTIEN ZU EUR 2,05 PRO AKTIE IM RAHMEN EINER BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG
PAION AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

07.02.2017 / 08:51 CET/CEST
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PAION AG BESCHLIESST AUSGABE VON CA. 2,4 MIO. AKTIEN ZU EUR 2,05 PRO AKTIE IM RAHMEN EINER BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG
Aachen, 07. Februar 2017 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 55.757.094,00 um EUR 2.439.023,00 auf EUR 58.196.117,00 gegen Bareinlage unter Gewährung eines Bezugsrechts für die Altaktionäre durch die Ausgabe von 2.439.023 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben.
Die ODDO SEYDLER BANK AG, Frankfurt, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den Altaktionären die Neuen Aktien in einem Bezugsverhältnis von 23:1 anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). D. h. dreiundzwanzig alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,05 je Aktie. Die Aktionäre können die Neuen Aktien innerhalb der voraussichtlich am 10. Februar 2017 um 0:00 Uhr MEZ beginnenden und am 27. Februar 2017 um 24:00 Uhr MEZ endenden Bezugsfrist im Rahmen des Bezugsangebots beziehen. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien (ISIN DE000A2AA4K2/ WKN A2A A4K) werden voraussichtlich in der Zeit vom 10. Februar 2017 bis einschließlich 23. Februar 2017 im regulierten Markt (XETRA Frankfurt und XETRA Frankfurt Specialist) unter dem Börsenkürzel PA8B an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Ein US-amerikanischer institutioneller Investor hat sich gegenüber der Gesellschaft und der ODDO SEYDLER BANK AG - vorbehaltlich bestimmter Bedingungen - verpflichtet, alle Neuen Aktien, die nicht von Altaktionären oder anderen Investoren im Rahmen des Bezugsangebots gezeichnet werden, zum Bezugspreis zu erwerben (Backstop-Verpflichtung).

Die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 08. Februar 2017 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der PAION AG (www.paion.com) veröffentlicht werden wird.

Aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung wird PAION ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 4,99 Mio. zufließen.

PAION plant, den Erlös der Bezugsrechtskapitalerhöhung hauptsächlich für die Vorbereitung und Einreichung einer Marktzulassung von Remimazolam in Japan zu nutzen.

Die Transaktion wird von der ODDO SEYDLER BANK AG begleitet.
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der PAION AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der PAION AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Kontakt
Ralf Penner
Director Investor Relations/Public Relations
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Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
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