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OSRAM Licht AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 08.03.2021

OSRAM Licht AG: Vorstand der OSRAM Licht AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

OSRAM Licht AG / Schlagwort(e): Sonstiges
OSRAM Licht AG: Vorstand der OSRAM Licht AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

08.03.2021 / 18:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 8. März 2021

Der Vorstand der OSRAM Licht AG (OSRAM) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien von OSRAM zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen. Dadurch wird die Aufnahme des Handels der OSRAM-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst.

Durch den Wechsel des Börsensegments werden Zulassungsfolgepflichten der Gesellschaft wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann die Gesellschaft erheblichen Kostenaufwand reduzieren und Prozesse effizienter gestalten. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.

 

Kontakt:
Julia Klostermann
Leiter Investor Relations

OSRAM Licht AG
Investor Relations
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München, Deutschland
Tel. +49 89 6213-4966
mail j.klostermann@osram.com
www.osram.com

08.03.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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