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OSRAM Licht AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 28.10.2019

OSRAM Licht AG: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1 S.1, 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

OSRAM Licht AG

28.10.2019 / 14:55
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß §§ 40 Abs. 1 S. 1, 43 Abs. 2 WpHG

Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 30. September 2019 bzw. 1. Oktober 2019 hat die ams AG,
Premstätten, Österreich, mitgeteilt, dass sie am 27. September 2019 die Schwelle von 10 % und
am 30. September 2019 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte an der OSRAM Licht AG im
Sinne der §§ 33, 34 WpHG überschritten hat.

In diesem Zusammenhang teilt die ams AG nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG mit:

1. Der Erwerb der Stimmrechte an der OSRAM Licht AG dient strategischen Zielen.

2. Die ams Offer GmbH, ein Tochterunternehmen der ams AG, hat am 18. Oktober 2019 ihre
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der OSRAM Licht
AG (das 'Übernahmeangebot') gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht. Ein Erwerb von
weiteren Stimmrechten an der OSRAM Licht AG innerhalb der nächsten zwölf Monate ist im
Konzern daher beabsichtigt.

3. Die ams AG hat nicht die Absicht, die Zusammensetzung des Vorstands der OSRAM Licht
AG zu ändern oder eine solche Änderung einzuleiten. Ferner beabsichtigt die ams AG nach
Vollzug des Übernahmeangebots im Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG in einer ihrer
Beteiligung an der OSRAM Licht AG angemessenen Weise vertreten zu sein.

4. Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der OSRAM Licht AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik beabsichtigt.

Der Erwerb der Beteiligung an der OSRAM Licht AG, der zum Überschreiten der vorgenannten
Stimmrechtsmeldeschwellen führte, erfolgte unter der Verwendung von Eigen- und Fremdmitteln.

Die Angebotsunterlage zu dem Übernahmeangebot, die nach Gestattung durch die BaFin
veröffentlicht werden wird, wird detaillierte Informationen zu den in dieser Mitteilung gemachten
Angaben und zu weiteren Umständen enthalten.



28.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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