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OSRAM Licht AG

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DGAP-PVR News vom 10.04.2019

OSRAM Licht AG: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1 S.1, 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

OSRAM Licht AG

10.04.2019 / 09:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 10. April 2019

Bekanntmachung gemäß §§ 40 Abs. 1 S1., 43 Abs. 2 WpHG

Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 19. März 2019 bzw. vom 27. März 2019 wurde uns mitgeteilt, dass die Allianz Global Investors GmbH die Meldeschwelle von 10% überschritten hat. Unter Bezugnahme auf diese Schwellenüberschreitung hat uns die Allianz Global Investors GmbH am 9. April 2019 hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Die Allianz Global Investors GmbH hält direkt keine Stimmrechte an der OSRAM Licht AG. Alle Stimmrechte werden vollständig durch die von der Allianz Global Investors GmbH verwalteten Fonds (die 'Fonds') zugerechnet, die ihrerseits die Stimmrechte halten.

2. Die Beteiligung der Fonds an der OSRAM Licht AG dient der Erzielung von Handelsgewinnen.

3. Die Allianz Global Investors GmbH beabsichtigt, abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der OSRAM Licht AG innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise für einzelne oder mehrere Fonds zu erlangen.

4. Die Allianz Global Investors GmbH strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der OSRAM Licht AG durch Meinungsäußerungen, Beratungen und Empfehlungen an. Eine eigene Beteiligung an den relevanten Organen oder am aktiven Management der OSRAM Licht AG wird ebenso wenig (auch nicht über verbundene Dritte) angestrebt wie eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis.

5. Die Allianz Global Investors GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der OSRAM Licht AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

Des Weiteren teilte uns die Allianz Global Investors GmbH gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mit:

Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von der Allianz Global Investors GmbH verwaltet werden. Daher hat die Allianz Global Investors GmbH keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.

München, den 10. April 2019

OSRAM Licht AG


10.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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