Mitteilung nach§ 43 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Emittent: MVV Energie AG, Mannheim, Deutschland, ISIN: DE000A0H52F5
Hiermit teilen wir Ihnen entsprechend der Mitteilung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, unter Bezugnahme auf deren Stimmrechtsmitteilung vom 15. Dezember 2017 nach § 21 Absatz 1 WpHG a.F. gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 WpHG n.F. Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Absatz 1 Satz 3 WpHG):
a) Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von kurzfristigen Handelsgewinnen. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG strebt mit ihrer Investition eine positive Wertentwicklung ihrer Beteiligung an der MVV Energie AG bei nachhaltig guter Dividendenrendite an.
b) Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf. Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG würde es befürworten, wenn künftig Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex' - auch im Hinblick auf den in § 53a Aktiengesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatz - entsprochen werden würde. Abgesehen davon ist keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-und Aufsichtsorganen der MW Energie AG angestrebt, außer durch Ausübung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gehaltenen Stimmrechte in einer Hauptversammlung der MVV Energie AG bei Aufsichtsratswahlen.
d) Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der MVV Energie AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Absatz 1 Satz 4 WpHG)
Zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wurden Eigenmittel verwendet.