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Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

News Detail

DGAP-News News vom 26.02.2010

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG / Aktienrückkauf
26.02.2010 11:52

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Das von der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG per Ad hoc-Mitteilung vom 23. Februar 2010 angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 9. März 2010. Über die Börse sollen im Zeitraum bis zum 9. Dezember 2010 bis zu 214.520 Stammaktien der Gesellschaft und bis zu 26.678 Vorzugsaktien der Gesellschaft (bis zu 3,40% der Stammaktien, bis zu 1,10% der Vorzugsaktien und bis zu 2,76% des Grundkapitals insgesamt) erworben werden.
Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG am 10. Juni 2009 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der jeweiligen Aktiengattung im Parketthandel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Der Kaufpreis darf daher den Kurs des letzten an dem betreffenden Handelsplatz unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an dem betreffenden Handelsplatz nicht überschreiten. Der Erwerbsumfang wird wegen der niedrigen Liquidität der Aktien der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG gegebenenfalls den Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes am jeweiligen Markt überschreiten; der Erwerbsumfang wird mithin bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes betragen. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Über die Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms wird die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.mineralbrunnen-ag.de) unter der Rubrik Investor Relations in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 entsprechenden Weise informieren.
Bad Überkingen, 26. Februar 2010

Der Vorstand


26.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG               Postfach 80
              73334 Bad Überkingen
              Deutschland
Telefon:      07331-201-310
Fax:          07331-201-317
E-Mail:       birgit.eschenbruch@minag.de
Internet:     www.mineralbrunnen-ag.de
ISIN:         DE0006614001, DE0006614035
WKN:          661400, 661403
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