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DGAP-News News vom 06.09.2017

LPKF gewinnt Patentstreit vor BGH

DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Patent

06.09.2017 / 12:18
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Garbsen, den 6. September 2017 - Im Rechtsstreit um die Verletzung des LDS-Patents (Laser-Direkt-Strukturierung) durch den Smartphone-Hersteller Motorola hat LPKF einen weiteren wichtigen Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof hat gestern die Nichtigkeitsklage von Motorola und dem chinesischen BYD-Konzern zurückgewiesen und damit die Gültigkeit des Patents uneingeschränkt bestätigt.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des LDS-Patents sieht sich LPKF im Patentverletzungsverfahrens gegen Motorola gestärkt. "Wir sind fest entschlossen, dieses Verfahren erfolgreich zu Ende zu bringen", sagt CEO Dr. Ingo Bretthauer. "Auch wenn wir kurzfristig keine großen Erwartungen an unser LDS-Geschäft haben, werden wir das LDS-Patent schützen und gegen Patentverletzer mit allen Mitteln vorgehen."

Das von LPKF entwickelte und in vielen Ländern patentierte LDS-Verfahren wird zur Herstellung von Antennen in Handys und anderen mobilen elektronischen Geräten eingesetzt. LDS wird weltweit von vielen Elektronikherstellern genutzt und hat sich u.a.  zu einer Standardtechnologie für die Herstellung von komplexen Antennen entwickelt.
 
Über LPKF
Die LPKF Laser & Electronics AG ist auf die Herstellung von Lasersystemen zur Mikromaterialbearbeitung spezialisiert und weltweit in mehreren Bereichen führend. Das 1976 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Garbsen bei Hannover und ist über Tochtergesellschaften und Vertretungen weltweit aktiv. Die Aktien der LPKF Laser & Electronics AG werden im Prime Standard der Deutschen Börse gehandelt (ISIN 0006450000).


Kontakt:
Bettina Schäfer, Department Manager Group Communication & Investor Relations


06.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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