Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für den 10. April 2013
Die Lloyd Fonds AG beruft für Mittwoch, den 10. April eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Damit erfüllt der Vorstand seine Verpflichtung gemäß § 92 Abs. 2 AktG, bei einer Minderung des Eigenkapitals auf weniger als 50 Prozent des satzungsmäßigen Grundkapitals unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zu der außerordentlichen Hauptversammlung form- und fristgerecht durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingeladen.
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