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Company Talk News vom 07.07.2021

Ob Ferien am Meer oder auf Balkonien – ein paar Tipps für Mieter

Zu Beginn der Sommerferien in NRW und mit Lockerung der Corona-Beschränkungen werden sich wohl auch viele Kurzentschlossene auf den Weg zum Campingplatz, ans Meer oder in die Berge machen. Im Folgenden haben wir ein paar hilfreiche Tipps für Mieter zusammengestellt, damit sie den Urlaub daheim oder unterwegs unbeschwert genießen können:

  • Schließen Sie vor Ihrer Abreise alle Fenster und Türen der Wohnung. Am besten sorgen Sie auch dafür, dass die Wasseranschlüsse abgedreht und Fernseher, Radio und sonstige Elektrogeräte ausgesteckt sind. So sparen Sie ganz bequem Energie und schützen sich zudem vor Schäden.
  • Sie sind laut Mietvertrag zur Treppenhausreinigung oder zum Rasenmähen verpflichtet? Fragen Sie doch einfach den Nachbarn Ihres Vertrauens, ob er während der Ferienzeit mit Ihnen tauscht. Einfach ausfallen lassen geht leider nicht, denn Rasen und Schmutz machen keine Ferien.
  • Volle Briefkästen können ein Hinweis dafür sein, dass die Bewohner verreist sind. Wenn Sie einen Freund oder Bekannten ohnehin bitten, die Blumen zu gießen, dann fragen Sie am besten auch direkt danach, die Post für Sie reinzuholen.
  • Bitte hinterlegen Sie, falls möglich, zur Sicherheit einen Wohnungs- und Kellerschlüssel bei einem Hausnachbarn. So können Handwerker oder die Feuerwehr im Notfall (beispielsweise bei einem Rohrbruch oder bei Unwetterschäden) Zugang zur Wohnung erhalten. 

Auch für den Urlaub im heimischen Garten oder auf dem Balkon gibt es einige Hinweise:

  • Wenn Sie als Mieter Garten oder Grünfläche nutzen dürfen, können Sie es sich dort natürlich auf einer Picknickdecke, einem (Liege-)Stuhl oder unter einem Sonnenschirm gemütlich machen. Für den Aufbau eines größeren Planschbeckens oder Swimmingpools, als bauliche Maßnahme, ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters erforderlich.     
  • Wenn Sie einen Grillabend auf dem Balkon planen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in den Mietvertrag, ob das gestattet ist. Spricht nichts dagegen, nehmen Sie bitte trotzdem Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Gegen Rauchentwicklung hilft zum Beispiel ein Elektrogrill. 
  • Kommen zum Grillabend noch ein paar Freunde, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Ruhezeiten. Ab 22.00 Uhr sollte es deutlich ruhiger auf dem Balkon oder der Terrasse werden, denn ab dann gilt die Nachtruhe. Oder Sie laden Ihre Nachbarn einfach mit ein.
  • Egal ob Grillen oder Feiern – die Frage, was erlaubt ist und was nicht, hängt natürlich auch immer vom Einzelfall ab. Dabei spielen vor allem das Ausmaß, die Dauer sowie die Häufigkeit der Beeinträchtigung und nicht zuletzt Ihr generelles Verhältnis zu Ihren Nachbarn eine Rolle. Ein Grund mehr für ein freundschaftliches Zusammenleben und gute Nachbarschaft – das ganze Jahr über.

 

Ihr Ansprechpartner:

Nils Roschin, Tel. 02 11 / 45 68-506

Über die LEG

Die LEG ist mit rund 145.000 Mietwohnungen und rund 400.000 Bewohnern ein führendes börsennotiertes Wohnungsunternehmen in Deutschland. Das Unternehmen unterhält in seinem Stammland Nordrhein-Westfalen sieben Niederlassungen und ist an ausgewählten Standorten in weiteren westdeutschen Bundesländern mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten.

Aus ihrem Kerngeschäft Vermietung und Verpachtung erzielte die LEG im Geschäftsjahr 2020 Erlöse von rund 861 Millionen Euro. Im Rahmen ihrer 2018 gestarteten Neubauoffensive möchte die LEG einen gesellschaftlichen Beitrag zur Schaffung von sowohl frei finanziertem als auch öffentlich gefördertem Wohnraum leisten und ab 2023 jährlich mindestens 500 Neubauwohnungen errichten bzw. ankaufen.

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