Krones AG: Krones AG: Krones erzielt Bruttoplatzierungserlös von rund 74,9 Millionen Euro aus erfolgreicher Platzierung von eigenen Aktien in Höhe von 4,51% des Grundkapitals. Krones AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien 25.04.2013 09:52 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad-hoc-Meldung Krones AG: Krones erzielt Bruttoplatzierungserlös von rund 74,9 Millionen Euro aus erfolgreicher Platzierung von eigenen Aktien in Höhe von 4,51% des Grundkapitals. Diese Information ist nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien bestimmt. Neutraubling, 25. April 2013 / Die im MDAX notierte Krones AG (ISIN DE0006335003) hat heute den am 24. April 2013 angekündigten Verkauf der 1.425.421 eigenen Aktien (entsprechend rund 4,51% des Grundkapitals) im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgreich abgeschlossen. Die Aktien wurden durch ein 'Accelerated Bookbuilding-Verfahren' bei deutschen und internationalen institutionellen Investoren zu einem Platzierungspreis von 52,55 Euro je Aktie platziert. Durch die Aktienplatzierung erhöht sich der Streubesitz der Krones AG auf 47,0%. Der Erlös aus der Transaktion dient der weiteren Stärkung der finanziellen Flexibilität der Krones AG nach den Mittelabflüssen im Zusammenhang mit der Beilegung des Le-Nature Rechtsstreits, der weiteren Stärkung der Kapitalstruktur sowie allgemeinen Unternehmenszwecken. Die COMMERZBANK AG begleitete die vorgenannte Transaktion als Sole Global Co-ordinator und gemeinsam mit der UniCredit Bank AG als Joint Bookrunner. Diese Veröffentlichung darf weder unmittelbar noch mittelbar in die Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder dort veröffentlicht werden. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in irgendeinem anderen Land dar, in dem ein solches Angebot Restriktionen unterliegen würde, oder ist Teil eines solchen Angebots. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder für Rechnung oder zu Gunsten einer US Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis besteht. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) qualifizierte Anleger i.S.d. Financial Services and Markets Act 2000, in der jeweils gültigen Fassung, und dessen Umsetzungsmaßnahmen und/oder (ii) Personen, die professionelle Erfahrung mit Anlagen haben und unter den Begriff der 'Investment Professionals' des Artikels 19 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order') oder unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder eine andere Ausnahme der Order fallen (solche Personen zusammen die 'Relevanten Personen'). Personen, die nicht Relevante Personen sind, dürfen sich auf diese Ad-hoc-Mitteilung und ihren Inhalt nicht verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten') richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt). Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. 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