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DGAP-Ad-hoc News vom 15.10.2012

Krones AG: Krones sieht Möglichkeit US-Verfahren abzuschließen

Krones AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

15.10.2012 16:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Krones sieht Möglichkeit US-Verfahren abzuschließen
Neutraubling, 15.10.2012 - Die US-Gesellschaft der Krones-Gruppe, die Firma Krones Inc. in Franklin/Wisconsin (USA), sowie die Krones AG, Neutraubling (D) sehen die Möglichkeit, die seit Oktober 2008 laufenden Rechtsstreitigkeiten in den USA im Rahmen der laufenden Vergleichsgespräche beizulegen. Gegenstand der Verfahren waren insbesondere Schadensersatz-forderungen mehrerer amerikanischer Parteien.
Die Verfahren standen im Zusammenhang mit dem Finanzskandal um den Konkurs des US-Unternehmens Le-Nature's, dessen Direktorium zwischenzeitlich rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde. Krones hatte im Zeitraum 2005/2006 für den Standort von Le-Nature's in Phoenix/Arizona (USA) Abfüllanlagen produziert, geliefert und erfolgreich in Betrieb genommen.
Aufgrund des Verlaufs der Vergleichsgespräche und vor dem Hintergrund etwaiger Risiken aus den US-Verfahren, sieht sich Krones veranlasst im Geschäftsjahr 2012 die bereits bestehende Rückstellung um 53 Mio. USD zu erhöhen. Nach derzeitigem Stand sieht Krones eine gute Möglichkeit, die Vergleichsverhandlungen auf dieser Basis in einem überschaubaren Zeitraum abzuschließen.


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