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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17, Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung")
Finaler Angebotspreis für die Aktien der Knorr-Bremse AG auf 80,00 Euro pro Aktie festgelegt
München, 10. Oktober 2018 - Die KB Holding GmbH (der "Verkaufende Aktionär") hat den finalen Angebotspreis auf EUR 80,00 je Aktie der Knorr-Bremse AG (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Knorr-Bremse") festgelegt.
Insgesamt werden 48.360.000 Inhaberaktien ohne Nennbetrag aus dem Bestand des Verkaufenden Aktionärs bei Investoren platziert, bestehend aus 35.043.479 Basisaktien und 8.060.000 zusätzlichen Basisaktien aus der vollen Ausübung der Aufstockungsoption sowie 5.256.521 Aktien im Rahmen der Mehrzuteilung ("Mehrzuteilungsaktien").
Unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option beläuft sich das Gesamtvolumen der Platzierung auf 48.360.000 Aktien und ein Angebotsvolumen von 3,9 Milliarden Euro auf Basis des Angebotspreises. Daraus ergibt sich eine Marktkapitalisierung von 12,9 Milliarden Euro auf Basis des Angebotspreises und ein erwarteter Streubesitz von 30 %.
Der Verkaufende Aktionär wird alle Erlöse aus dem Verkauf der Basisaktien und der zusätzlichen Basisaktien sowie aus dem Verkauf der Mehrzuteilungsaktien erhalten. Nach Vollzug des Angebots und unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe Option wird der Verkaufende Aktionär 65,0 % der Aktien der Gesellschaft halten und Ursus Vermögensverwaltungs GmbH wird 5,0 % der Aktien der Gesellschaft halten. Folglich wird Herr Heinz Hermann Thiele (indirekt) 70,0 % der Stimmrechte der Gesellschaft kontrollieren.
Die Aktien der Knorr-Bremse AG werden voraussichtlich ab dem 12. Oktober 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Tickersymbol KBX, der Wertpapierkennnummer (WKN) KBX100 und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000KBX1006 gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 16. Oktober 2018 geplant.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Mitteilung
Harald Kinzler
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Knorr-Bremse und der Verkaufende Aktionär sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder Verantwortlichkeit ab, die in dieser Bekanntmachung beinhalteten, auf die Zukunft bezogenen Aussagen, zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Information, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
MiFID II
Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich zum Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, in der geltenden Fassung, ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Verantwortung oder Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt. Dieses hat ergeben, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle (die "Zielmarktbestimmung"), jeweils geeignet sind. Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen vollständigen oder teilweisen Verlust ihrer Investition erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die zumindest über erweiterte Kenntnisse und Erfahrung mit Finanzinstrumenten verfügen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Anleger sind Personen, die mit ihrer Anlage entweder Wachstum, Erträge und/oder eine Absicherung anstreben und die im Zweifelsfall einen langfristigen Anlagehorizont haben. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Zusammenhang mit dem Börsengang. Ferner wird darauf hingewiesen, dass, ungeachtet der Zielmarktbestimmung, für die die Privatplatzierung betreffenden Teile des Angebots nur Investoren ausgewählt werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
10.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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