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JENOPTIK AG

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DGAP-PVR News vom 09.05.2022

JENOPTIK AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

JENOPTIK AG
JENOPTIK AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
09.05.2022 / 11:36
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland, hat uns gemäß §§ 33, 34 WpHG am 13. April 2022 mitgeteilt, dass sie am 12. April 2022 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und ihr an diesem Tag 10,02% der Stimmrechte an der JENOPTIK AG (5.734.892 Aktien) zustanden. Im Nachgang zu dieser Mitteilung hat uns die Allianz Global Investors GmbH am 5. Mai 2022 gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:

1. sie hält direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig durch von ihr verwaltete Fonds (die 'Fonds') zugerechnet, die ihrerseits die Stimmrechte halten;

2. die Beteiligung der Fonds an der Gesellschaft dient der Erzielung von Handelsgewinnen;

3. sie beabsichtigt, abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise für einzelne oder mehrere Fonds zu erlangen;

4. sie strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft durch Meinungsäußerungen, Beratungen und Empfehlungen an. Eine eigene Beteiligung an den relevanten Organen oder am aktiven Management der JENOPTIK AG wird ebenso wenig (auch nicht über verbundene Dritte) angestrebt wie eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis;

5. sie strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Des Weiteren teilte sie uns gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mit:

Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von ihr verwaltetet werden. Daher hat sie keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.



09.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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