InTiCa Systems AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung InTiCa Systems AG 14.04.2011 16:11 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Wochenblatt Verlagsgruppe GmbH & Co. KG, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der InTiCa Systems AG, Passau, Deutschland am 01.04.2011 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat. * Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn. * Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. * Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an. * Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. * Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat. 14.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: InTiCa Systems AG Spitalhofstraße 94 94032 Passau Deutschland Internet: www.intica-systems.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |