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Intertainment AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 20.08.2006

Intertainment AG: Intertainment schließt Vergleich mit Elie Samaha

Intertainment AG / Rechtssache/Vergleich

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Intertainment schließt Vergleich mit Elie Samaha

München, 20. August 2006 – Die Intertainment AG, München, hat mit dem ehemaligen CEO des US-Filmproduzenten Franchise Pictures, Elie Samaha, und der Produktionsgesellschaft Sidonian Holdings LLC (ehemals Glickson Investments International LLC) einen Vergleich geschlossen. Darin haben sich Samaha und Sidonian verpflichtet, Intertainment insgesamt 3 Mio. US-Dollar zu zahlen. Die Summe soll in zwei Raten bis Mitte Dezember 2006 ausgezahlt werden.

Im Rahmen des Vergleichs hat Samaha darüber hinaus seine Besitzansprüche an rund 100 Filmproduktions- bzw. Filmvermarktungsgesellschaften, die ihm vor dem 18. August 2004 zuzurechnen waren, an Intertainment übertragen. Der Wert dieser Anteile kann zur Zeit nicht beziffert werden, da bei zahlreichen Gesellschaften dritte Parteien Ansprüche angemeldet haben. Dazu zählt unter anderem der Insolvenzverwalter im Fall Franchise Pictures. Zudem haben etliche der Gesellschaften Insolvenzschutz beantragt.
Mit dem Vergleich verzichtet Intertainment auf alle weiteren Ansprüche gegen Samaha und Sidonian aus dem im Sommer 2004 gefällten Urteil im Prozess gegen Franchise Pictures. Im Rahmen des Prozesses waren Franchise Pictures, Elie Samaha persönlich sowie Sidonian und 15 weitere Filmproduktionsgesellschaften wegen Betrugs an Intertainment zu Zahlungen in Höhe von 121,7 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Davon entfielen 92,7 Millionen US-Dollar auf eine gesamtschuldnerische Haftung. Der Restbetrag teilte sich auf die einzelnen Verurteilten auf, davon entfielen 4 Millionen US-Dollar auf Elie Samaha persönlich und 1,5 Millionen Dollar auf Sidonian. Kurz nach dem Urteil hatten die meisten der Verurteilten Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts beantragt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung


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DGAP 20.08.2006 

 
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