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Intertainment AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 18.02.2006

Intertainment AG: Gericht bestellt neuen Gutachter

Intertainment AG / Sonstiges/Anleiheemission
Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

In der deutschen Fassung der am Freitag, 17. Februar 2006 um 17.42 Uhr veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung wurde leider fälschlicherweise als Veröffentlichungsdatum der 17. Januar 2006 angegeben. Korrekt wäre der 17. Februar 2006 gewesen. Anbei finden Sie die im Datum korrigierte Ad-hoc-Mitteilung.

Gericht bestellt neuen Gutachter

München, 17. Februar 2006 – Das Amtsgericht München hat heute im Zusammenhang mit dem Insolvenz-Antrag der Intertainment AG und der Intertainment Licensing GmbH den Münchner Rechtsanwalt Dr. Martin Prager als neuen Gutachter eingesetzt. Er wurde beauftragt, innerhalb von fünf Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die beiden Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig sind, bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten der Insolvenzverfahren ausreicht.
Der ursprünglich mit dem Gutachten beauftragte Münchner Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde auf eigenen Antrag von dem Gericht von dieser Aufgabe entbunden, um jegliche Möglichkeit einer etwaigen Interessenkollision bereits im Vorfeld zu vermeiden. Dr. Jaffé hatte dem Gericht ihm erst jetzt bekannt gewordene neue Umstände mitgeteilt, die eine Berührung zu anderen Insolvenzverfahren nicht ausschließen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung



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DGAP 18.02.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Intertainment AG
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              80331 München Deutschland
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Fax:          +49 (0)89 21699-11
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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