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DGAP-Ad-hoc News vom 09.01.2019

INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

09.01.2019 / 09:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

Jena, 9. Januar 2019 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung der Bezugsrechte und von Überbezugsrechten an bestehende Aktionäre der Gesellschaft aus dem Genehmigtem Kapital II beschlossen. Das Grundkapital soll durch teilweise Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von derzeit 34.851.831 Euro um bis zu 4.356.478 Euro auf bis zu 39.208.309 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sollen in einem Bezugsverhältnis von 8:1 zu einem Bezugspreis von 1,14 Euro je neuer Aktie angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.
Die Kapitalerhöhung dient der Finanzierung der Transformation des Geschäftsmodells von Softwarelizenzen hin zu wiederkehrenden Cloud-Erlösen. Dazu wurde im Frühjahr 2018 die Intershop Commerce-as-a-Service-Lösung im Markt eingeführt und im Jahresverlauf 2018 bei zahlreichen Kunden implementiert. Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung soll die Vermarktung der neuen Lösungen weiter beschleunigt werden.
Die neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer Bezugsrechtsfrist vom 14. Januar 2019 bis zum 28. Januar 2019 den Aktionären im Verhältnis 8:1 zum Bezug angeboten. Ein Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Zusätzlich zur Ausübung ihrer Bezugsrechte haben alle Aktionäre die Möglichkeit, sich an der Kapitalerhöhung im Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Die Überbezugsrechte sind ebenfalls in der Bezugsfrist auszuüben. Neue Aktien, die weder aufgrund des Bezugsrechts noch des Überbezugs bezogen worden sind, werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten institutionellen Investoren zum Erwerb zum Bezugspreis angeboten. Die Transaktion wird von der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG begleitet. Weitere Details sind dem Bezugsangebot zu übernehmen, das voraussichtlich am 11. Januar 2019 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite unter www.intershop.de/investoren veröffentlicht wird.

Kontakt:
Investor Relations
Heide Rausch
T: +49-3641-50-1000
F: +49-3641-50-1309
ir@intershop.de


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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.


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