Hugo Boss AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Hugo Boss AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 28.12.2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die HUGO BOSS AG erhielt am 23. Dezember 2009 folgende Stimmrechtsmitteilun-gen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG der nachfolgend genannten Gesellschaften: 1. Valentino Fashion Group S.p.A. Die Valentino Fashion Group S.p.A. mit Sitz in Mailand, Italien, hat uns mit-geteilt: Hiermit teilen wir, die Valentino Fashion Group S.p.A., Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der HUGO BOSS AG am 23. Dezember 2009 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0 Stimm-rechte) beträgt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Stimmrechtsanteile sämtli-cher anderer Gesellschaften, denen bislang von der Valentino Fashion Group S.p.A. Stimmrechte aus Aktien der HUGO BOSS AG zugerechnet wurden, von den oben gemeldeten Schwellenunterschreitungen durch die Valentino Fa-shion Group S.p.A. unberührt bleiben. Obergesellschaft in der bestehenden Struktur bleibt die Permira Holdings Limited. 2. Blitz F09-vier-sechs GmbH Die Blitz F09-vier-sechs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns mitgeteilt: Hiermit teilen wir, die Blitz F09-vier-sechs GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der HUGO BOSS AG am 23. Dezember 2009 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 89,49% (32.092.026 Stimmrechte) beträgt. Davon wird der Blitz F09-vier-sechs GmbH ein Stimmrechtsanteil von 88,02% (31.563.471 Stimmrechte) aus von der V.F.G. INTERNATIONAL N.V., Rotterdam, Niederlande, gehaltenen Aktien nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Ein weiterer Stimmrechtsanteil von 1,47% (528.555 Stimmrechte) wird der Blitz F09-vier-sechs GmbH aus von der HUGO BOSS AG gehaltenen eigenen Aktien nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Zur Klarstellung: Der Überschreitung der oben genannten Stimmrechtsschwel-len liegt eine konzerninterne Umstrukturierung zugrunde. Obergesellschaft in der bestehenden Struktur bleibt die Permira Holdings Limited. Metzingen, den 23. Dezember 2009 Der Vorstand 28.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Hugo Boss AG Dieselstraße 12 72555 Metzingen Deutschland Internet: www.hugoboss.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |